Weitere Entscheidung unten: FG Niedersachsen, 13.03.2001

Rechtsprechung
   FG Thüringen, 27.09.2000 - IV 1485/98   

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FG Thüringen, 27.09.2000 - IV 1485/98 (https://dejure.org/2000,5364)
FG Thüringen, Entscheidung vom 27.09.2000 - IV 1485/98 (https://dejure.org/2000,5364)
FG Thüringen, Entscheidung vom 27. September 2000 - IV 1485/98 (https://dejure.org/2000,5364)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tätigkeit als Berufsbetreuer als sonstige selbstständige Tätigkeit; Ähnlichkeit mit den Tätigkeiten des Testamentsvollstreckers, Vermögensverwalters oder Aufsichtsratsmitglieds; Gesamtheit der Katalogberufe als Grundlage für die Beurteilung der Ähnlichkeit ; ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gewerbesteuer für Berufsbetreuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsbetreuer i.S.d. §§ 1896 ff. BGB übt eine sonstige selbstständige Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG aus.; einheitlichem Gewerbesteuermessbetrag 1995

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berufsbetreuer i.S.d. §§ 1896 ff. BGB übt eine sonstige selbstständige Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG aus - Einheitlicher Gewerbesteuermessbetrag 1995

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 965
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 28.10.1997 - XI ZR 260/96

    Haftung eines Vermögensverwalters für unberechtigt erhobene Klagen;

    Auszug aus FG Thüringen, 27.09.2000 - IV 1485/98
    Das BGB kennt zwar keinen entsprechenden Vertragstypus, jedoch wird ein Vertrag, durch den sich der Verwalter dazu verpflichtet, das Vermögen des Auftraggebers zu verwalten, als Dienstvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter betrachtet (Staudinger/Martinek, § 675 E 46; BGH. Urteil vom 28. Oktober 1997 - ZR R 260/96, NJW 1998, 449 ).

    Er kann über das seiner Verwaltung unterstellte Vermögen disponieren (Reichsgericht -RG-, Urteil v. 16. März 1937 III 195/36, Sammlung der Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen -RGZ- 154, 309; BGH, Urteil v. 28. Oktober 1997 XI ZR 260/96, NJW 1998, 449 ).

    Auch die Tätigkeit des Vermögensverwalters erfolgt selbständig (BGH, Urteil v. 28. Oktober 1997 IX ZR 260/06, NJW 1998, 449 ; Soergel-Häuser/Welter, § 675, Rz. 4; RG, Urteil v. 16. März 1937 III 195/36, RGZ 154, 309, 313).

  • BFH, 24.02.1965 - I 349/61 U

    Einordnung des Berufs eines Genealogen (Erbensucher) als selbständige Arbeit oder

    Auszug aus FG Thüringen, 27.09.2000 - IV 1485/98
    a) Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhof (BFH) nimmt teilweise an, dass eine sonstige selbständige Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG dann vorliegt, wenn sie "den im Gesetz genannten Tätigkeiten des Testamentsvollstreckers, Vermögensverwalters oder Aufsichtsratsmitglieds ganz ähnlich ist" (Urteil vom 24. Februar 1965 I 349/61 U, Bundessteuerblatt -BStBl- III 1965, 263; Urteil vom 11. Mai 1989 IV R 43/88, BStBl II 1989, 797 ).

    Eine andere Auffassung, für die sich ebenfalls Beispiele aus der Rechtsprechung anführen lassen (BFH, Urt. v. 29. März 1961 III 404/65 U, BStBl. 1961 III 306, Urt. v. 30. Mai 1973 I R 35/71, BStBl. II 1973, 668; Urt. v. 24. Februar 1965 I R 349/61 U BStBl. III 1965, 263), nimmt an, dass im Bereich des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG die Gesamtheit der dort genannten Berufe die Grundlage für die Beurteilung der Ähnlichkeit ist (vgl. Steinhauff, in: Littmann/Bitz/Meincke. § 18 EStG . Rz. 328).

  • RG, 16.03.1937 - III 195/36

    1. Sind Stücklizenzen, die ein Angestellter aus einer von ihm gemachten freien

    Auszug aus FG Thüringen, 27.09.2000 - IV 1485/98
    Er kann über das seiner Verwaltung unterstellte Vermögen disponieren (Reichsgericht -RG-, Urteil v. 16. März 1937 III 195/36, Sammlung der Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen -RGZ- 154, 309; BGH, Urteil v. 28. Oktober 1997 XI ZR 260/96, NJW 1998, 449 ).

    Auch die Tätigkeit des Vermögensverwalters erfolgt selbständig (BGH, Urteil v. 28. Oktober 1997 IX ZR 260/06, NJW 1998, 449 ; Soergel-Häuser/Welter, § 675, Rz. 4; RG, Urteil v. 16. März 1937 III 195/36, RGZ 154, 309, 313).

  • BGH, 17.05.1993 - II ZR 89/92

    Nichtigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen - Diskriminierung der

    Auszug aus FG Thüringen, 27.09.2000 - IV 1485/98
    Auch die Tätigkeit des Aufsichtsratsmitglieds erfolgt, wenn auch nicht mit der gleichen Intensität, im Geschäftskreis der Aktiengesellschaft insoweit, als dass er die Ordnungsgemäßheit der Geschäftsführung des Vorstandes zu überwachen hat, aber auch insoweit, als dass seine Beschlüsse als Organ der Gesellschaft diese unmittelbar berechtigen und verpflichten (BGH, Urteil v. 17. Mai 1993 - II ZR 89/92, BGHZ 122, 342 ) und er damit im Geschäftskreis der Aktionäre tätig wird.
  • BGH, 02.10.1957 - IV ZR 217/57

    Testamentsvollstreckeramt

    Auszug aus FG Thüringen, 27.09.2000 - IV 1485/98
    Dies sind die Interessen der Erben (BGH, Urteil vom 2. Oktober 1957 IV ZR 217/57, BGHZ 25, 275), und er hat die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis bezüglich des Erbes, § 2205 BGB .
  • BGH, 29.04.1959 - V ZR 11/58

    In-sich-Geschäfte des Testamentvollstreckers

    Auszug aus FG Thüringen, 27.09.2000 - IV 1485/98
    Sein Amt beruht auf dem Willen des Erblassers (Bundesgerichtshof -BGH-, Urteil vom 29. April 1954 IV ZR 152/53, Neue Juristische Wochenschrift - NJW- 1954, 1036; Urteil vom 29. April 1959 V ZR 11/58, Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshof in Zivilsachen -BGHZ- 30, 67) und er hat den Nachlass im fremden Interesse zu verwalten (Soergel/Damrau. BGB , 12. Aufl., Vorbem. § 2197, Rz. 11; Kipp/Coing. Erbrecht. 11. Aufl. 1960, § 66 III, S. 279; BGB . Kommentar, herausgegeben von den Mitgliedern des Bundesgerichtshofs, 12. Aufl., Vorbemerkung vor § 2197, Rz. 3: Der Testamentsvollstrecker sei gewissermaßen Treuhänder).
  • BGH, 29.04.1954 - IV ZR 152/53

    Testamentsvollstreckung für Vermächtnis

    Auszug aus FG Thüringen, 27.09.2000 - IV 1485/98
    Sein Amt beruht auf dem Willen des Erblassers (Bundesgerichtshof -BGH-, Urteil vom 29. April 1954 IV ZR 152/53, Neue Juristische Wochenschrift - NJW- 1954, 1036; Urteil vom 29. April 1959 V ZR 11/58, Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshof in Zivilsachen -BGHZ- 30, 67) und er hat den Nachlass im fremden Interesse zu verwalten (Soergel/Damrau. BGB , 12. Aufl., Vorbem. § 2197, Rz. 11; Kipp/Coing. Erbrecht. 11. Aufl. 1960, § 66 III, S. 279; BGB . Kommentar, herausgegeben von den Mitgliedern des Bundesgerichtshofs, 12. Aufl., Vorbemerkung vor § 2197, Rz. 3: Der Testamentsvollstrecker sei gewissermaßen Treuhänder).
  • BFH, 15.05.1997 - IV R 33/95

    Umqualifizierung eines Praxiswerts in einen Geschäftswert aufgrund der

    Auszug aus FG Thüringen, 27.09.2000 - IV 1485/98
    Ebenso stellt der BFH hierauf offenbar ab, wenn er die verwaltende Tätigkeit als charakteristisch für die in § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG genannten Tätigkeiten bezeichnet (Urt. v. 15. Mai 1997 - IV R 33/95, Sammlung amtlich nichtveröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1997, 751).
  • BFH, 11.05.1989 - IV R 43/88

    Treuhänderisch für Bauherrengemeinschaft tätiger Steuerberater kann gewerblich

    Auszug aus FG Thüringen, 27.09.2000 - IV 1485/98
    a) Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhof (BFH) nimmt teilweise an, dass eine sonstige selbständige Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG dann vorliegt, wenn sie "den im Gesetz genannten Tätigkeiten des Testamentsvollstreckers, Vermögensverwalters oder Aufsichtsratsmitglieds ganz ähnlich ist" (Urteil vom 24. Februar 1965 I 349/61 U, Bundessteuerblatt -BStBl- III 1965, 263; Urteil vom 11. Mai 1989 IV R 43/88, BStBl II 1989, 797 ).
  • BFH, 26.10.1977 - I R 110/76

    Die Tätigkeit selbständiger Versicherungsvertreter ist auch dann gewerblich, wenn

    Auszug aus FG Thüringen, 27.09.2000 - IV 1485/98
    Der Wille des Gesetzgebers kann aus den Gesetzesmaterialien nicht ermittelt werden (so ausdrücklich BFH, Urt. v. 26. Oktober 1977 I R 110/76, BStBl II 1978, 137 ).
  • OLG Frankfurt, 06.02.1998 - 20 W 51/95

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers wegen Gewährung von Darlehen aus der

  • BFH, 30.05.1973 - I R 35/71

    Wirtschaftliche (finanzielle) Betreuung von Bauvorhaben durch Baubetreuer

  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 72/78

    Rechtsfolgen des Rücktritts eines Grundstücksverkäufers aufgrund vertraglichen

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.1999 - 1 K 472/98

    Qualifizierung der Einkünfte aus der Tätigkeit als Berufsbetreuer; Abgrenzung

  • BFH, 16.05.1962 - II 67/61 U

    Inanspruchnahme des Veräußerers eines Grundstücks als Gesamtschuldner

  • BFH, 15.06.2010 - VIII R 10/09

    Berufsbetreuer erzielen keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern Einkünfte aus

    bb) Davon abweichend hat das FG Thüringen mit Urteil vom 27. September 2000 IV 1485/98 (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2001, 965, rechtskräftig) unter Hinweis darauf, dass für die Zuordnung zum Anwendungsbereich des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG eine Gruppenähnlichkeit zu den Tätigkeiten des Testamentsvollstreckers, Vermögensverwalters und Aufsichtsratsmitglieds genüge, auch für die Tätigkeit der Berufsbetreuer eine Anwendbarkeit der Nr. 3 bejaht, weil sie ebenso wie diese drei Regelbeispiele deren gemeinsames Leitbild der Fremdnützigkeit, der Tätigkeit in einem fremden Geschäftskreis und der weitestgehenden selbständigen Ausübung aufweise.

    Das ist z.B. der Fall, wenn die Tätigkeit die Betreuung fremder Vermögensinteressen umfasst, aber darüber hinaus auch dann, wenn es sich um eine selbständig ausgeübte fremdnützige Tätigkeit in einem fremden Geschäftskreis handelt (so FG Thüringen, Urteil in DStRE 2001, 965).

  • BFH, 15.06.2010 - VIII R 14/09

    Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger: keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern

    bb) Davon abweichend hat das FG Thüringen mit Urteil vom 27. September 2000 IV 1485/98 (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2001, 965, rechtskräftig) unter Hinweis darauf, dass für die Zuordnung zum Anwendungsbereich des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG eine Gruppenähnlichkeit zu den Tätigkeiten des Testamentsvollstreckers, Vermögensverwalters und Aufsichtsratsmitglieds genüge, auch für die Tätigkeit der Berufsbetreuer eine Anwendbarkeit der Nr. 3 bejaht, weil sie ebenso wie diese drei Regelbeispiele deren gemeinsames Leitbild der Fremdnützigkeit, der Tätigkeit in einem fremden Geschäftskreis und der weitestgehenden selbständigen Ausübung aufweise.

    Das ist z.B. der Fall, wenn die Tätigkeit die Betreuung fremder Vermögensinteressen umfasst, aber darüber hinaus auch dann, wenn es sich um eine selbständig ausgeübte fremdnützige Tätigkeit in einem fremden Geschäftskreis handelt (so FG Thüringen, Urteil in DStRE 2001, 965).

  • BFH, 04.11.2004 - IV R 26/03

    Berufsmäßiger Betreuer ist gewerblich tätig

    Anders als bei der Ähnlichkeit zu einem Katalogberuf i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG muss die zu beurteilende Tätigkeit danach nicht einer bestimmten der im Gesetz konkret genannten Tätigkeiten ähnlich sein, sondern es reicht aus, wenn die Tätigkeit den beispielhaft genannten Tätigkeiten im Hinblick auf die allen gemeinsamen Merkmale entspricht (sog. Gruppenähnlichkeit; insoweit zutreffend Thüringer FG, Urteil vom 27. September 2000 IV 1485/98 , Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2001, 965, rkr.).

    Deshalb entspricht sie im Kern nicht den in § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG genannten Tätigkeiten (gl.A. FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25. August 1999 1 K 472/98 , EFG 1999, 1080, rkr.; FG Köln, Urteil vom 16. Oktober 2003 7 K 1576/02 , EFG 2004, 119, rkr.; FG Düsseldorf in EFG 2004, 36; FG Münster in EFG 2004, 1459; a.A. Thüringer FG in DStRE 2001, 965).

  • FG Münster, 12.05.2004 - 1 K 842/03

    Einkünftequalifikation eines Berufsbetreuers

    Er berufe sich in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 27.09.2000 (IV 1485/98, DStRE 2001, 965).

    Der Senat folgt der Auffassung des Thüringischen FG (Urteil vom 27.09.2000, IV 1485/98, DStRE 2001, 965), das für die Auslegung des Begriffes der sonstigen selbständigen Arbeit auf die Gruppenähnlichkeit abstellt, nicht.

  • FG Köln, 16.10.2003 - 7 K 1576/02

    Einkünftequalifikation einer Berufsbetreuerin

    Im übrigen beruft sie sich auf das Urteil des Finanzgerichts Thüringen vom 27. September 2000 (DStRE 2001, 965).

    Sie bestehen zum einen darin, dass sie nach ihrem gesetzlichen Leitbild fremdnützig, in einem fremden Geschäftskreis und weitestgehend selbstständig ausgeübt werden (so auch Finanzgericht Thüringen, Urt. v. 27.09.2000, IV 1485/98, DStRE 2001, 965, rk., das deshalb unter Beschränkung auf diese Merkmale im Ergebnis den Berufsbetreuer dem Anwendungsbereich des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG zuordnet, da auch dieser genau diese Eigenschaften aufweise).

  • FG Münster, 09.04.2003 - 10 K 1732/01

    Qualifizierung der Einkünfte eines Berufsbetreuers

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Finanzgericht Thüringen vom 27.9.2000 IV 1485/98 (EFG 2001, 965).
  • FG Düsseldorf, 26.09.2003 - 9 K 7943/00

    Steuerrechtliche Einordnung des Berufs einer Berufsbetreuerin als freien Beruf;

    Der Ansicht des Thüringischen Finanzgerichts in seinem Urteil vom 27. September 2000 (Az.: IV 1485/98, DStRE 2001, 965), wonach es für die Auslegung des Begriffes der sonstigen selbstständigen Arbeit auf eine Gruppenähnlichkeit ankommen soll, kann sich der Senat nicht anschließen.
  • FG Niedersachsen, 21.08.2006 - 5 V 10096/06

    Einstufung der Einkünfte eines Berufsbetreuers als freiberufliche Einkünfte bei

    FG Thüringen, Urt. v. 27.09.2000 - IV 1485/98, DStRE 2001, 965).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.1999 - 1 K 472/98

    Qualifizierung der Einkünfte aus der Tätigkeit als Berufsbetreuer; Abgrenzung

    Anmerkung: Anderer Auffassung FG Thüringen, U.v. 27.09.2000, bt-info 2000, 22-25=BtPrax 2001, 121-123.
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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 13.03.2001 - 15 K 208/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7919
FG Niedersachsen, 13.03.2001 - 15 K 208/98 (https://dejure.org/2001,7919)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.03.2001 - 15 K 208/98 (https://dejure.org/2001,7919)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. März 2001 - 15 K 208/98 (https://dejure.org/2001,7919)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anschaffungsnaher Aufwand, verdeckte Mängel

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Steuerliche Abzugfähigkeit von Aufwendungen für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus als Kosten vor Bezug

  • rechtsportal.de

    HGB § 255 Abs. 2
    Anschaffungsnaher Aufwand; Nachträgliche Herstellungskosten; Aufgriffsgrenze; Bauaufwendungen; Beseitigung verdeckter Mängel - Keine nachträglichen Herstellungskosten bei anschaffungsnahem Aufwand wegen Überschreiten der Aufgriffsgrenze; maßgeblich ist allein § 255 Abs. 2 ...

  • datenbank.nwb.de

    Keine nachträglichen Herstellungskosten bei anschaffungsnahem Aufwand wegen Überschreiten der Aufgriffsgrenze; maßgeblich ist allein § 255 Abs. 2 HGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 965
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.03.2001 - 15 K 208/98
    b) Nach der neueren Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, und IX R 5/93, BFHE 178, 40, BStBl II 1996, 588) dagegen handele es sich bei den sog. anschaffungsnahen Aufwendungen um nachträgliche Herstellungskosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB, die in aller Regel zu einer wesentlichen Verbesserung des Gebäudes im Vergleich zu dem Zustand im Zeitpunkt des Erwerbs geführt hätten.

    Eine solche wesentliche Verbesserung sei dann aufgrund der Art der Baumaßnahmen und der Höhe des dadurch bedingten Aufwands im Verhältnis zur Höhe des Kaufpreises offenkundig (BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, und in BFHE 178, 40, BStBl II 1996, 588).

    Ein Indiz für einen deutlich gesteigerten Gebrauchswert kann sich ferner aus einer Verlängerung der Nutzungsdauer oder einem deutlichen Anstieg der erzielbaren Miete ergeben (vgl. BFH Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl. II 1996, 632 m.w.N.).

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 5/93

    Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand bei teilentgeltlichem Erwerb eines Gebäudes

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.03.2001 - 15 K 208/98
    b) Nach der neueren Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, und IX R 5/93, BFHE 178, 40, BStBl II 1996, 588) dagegen handele es sich bei den sog. anschaffungsnahen Aufwendungen um nachträgliche Herstellungskosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB, die in aller Regel zu einer wesentlichen Verbesserung des Gebäudes im Vergleich zu dem Zustand im Zeitpunkt des Erwerbs geführt hätten.

    Eine solche wesentliche Verbesserung sei dann aufgrund der Art der Baumaßnahmen und der Höhe des dadurch bedingten Aufwands im Verhältnis zur Höhe des Kaufpreises offenkundig (BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, und in BFHE 178, 40, BStBl II 1996, 588).

  • BFH, 22.08.1966 - GrS 2/66
    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.03.2001 - 15 K 208/98
    a) Die frühere Rechtsprechung zum anschaffungsnahen Herstellungsaufwand beruhte auf der Vorstellung, dass sich der Kaufpreis für ein reparatur- und modernisierungsbedürftiges Gebäude in Anbetracht der Instandsetzungskosten gemindert und die anschließende Instandsetzung den Wert des Gebäude um Kosten erhöht habe, die in den Anschaffungskosten noch nicht enthalten wären (z.B. BFH Beschluss vom 22. August 1966 GrS 2/66, BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672, sowie Urteile vom 30. Juli 1991 IX R 123/90, BFHE 165, 253, BStBl II 1992, 30).

    c) Ausnahmsweise war ein sofortiger Abzug solcher Aufwendungen nach der Rechtsprechung des BFH aber möglich, wenn die Aufwendungen zur Beseitigung sog. versteckter Mängel getätigt wurden (BFH-Beschluss BFHE 86, 792, BStBl. III 1966, 672).

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